AktuellesReutlingen, Ulm und Ravenbsurg

06.12.2021 Allgemein

angepasste Corona Regeln für Standorte

Bitte beachtet, dass bei einem Besuch folgende Regeln eingehalten werden müssen:

  • Im Innenbereich gilt die 2G+ Regel (geimpft oder genesen mit negativem Antigen-Schnelltest**)
  • Der Genesenen- oder Impfnachweis muss elektronisch geprüft werden können. Zum Abgleich ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) durch den Gast vorzulegen.
  • Wenn möglich Tischreservierung im Voraus
  • Registrierung vorzugsweise mit der Luca App
  • AHA Regeln einhalten
  • Medizinische Maskenpflicht außer am Tisch

Ausnahmen:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test** erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test** erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test** erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test** erforderlich)

**offizieller Antigen-Schnelltest – maximal 24 Stunden alt