
angepasste Corona Regeln für Standorte
Bitte beachtet, dass bei einem Besuch folgende Regeln eingehalten werden müssen:
- Im Innenbereich gilt die 2G+ Regel (geimpft oder genesen mit negativem Antigen-Schnelltest**)
- Der Genesenen- oder Impfnachweis muss elektronisch geprüft werden können. Zum Abgleich ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) durch den Gast vorzulegen.
- Wenn möglich Tischreservierung im Voraus
- Registrierung vorzugsweise mit der Luca App
- AHA Regeln einhalten
- Medizinische Maskenpflicht außer am Tisch
Ausnahmen:
- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test** erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test** erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test** erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test** erforderlich)
**offizieller Antigen-Schnelltest – maximal 24 Stunden alt